Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf
1.Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, BGBl. Nr. 136;
2.die Hälfte des im § 18 Abs. 1 Z 1 GebAG 1975 jeweils genannten Betrags als Entschädigung für Zeitversäumnis unabhängig vom Vorliegen eines Vermögensnachteils.
Art. 41 GebAG · GebAG · Gebührenanspruchsgesetz
Art. 41 Artikel XLI
…Anm.: Z 2 bis Z 15: betrifft andere Gesetzesnovellen) 16. Die Art. XXXI ( GebAG 1975) und XXXVII Z 1 ( § 32 ASGG ) und 2 ( § 42 ASGG ) sind auf alle Gebühren für eine Tätigkeit anzuwenden, die nach dem 31. Juli 1989 beendet worden ist. (Anm…
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