Zu fachkundigen Laienrichtern dürfen nur Personen gewählt werden, die
1. das 24. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht oder während der zuletzt abgelaufenen einheitlichen Amtszeit vollendet haben;
2. zur Übernahme des Amtes bereit sind;
3. der Berufsgruppe, für die die fachkundigen Laienrichter zu wählen sind, angehören oder während der zuletzt abgelaufenen einheitlichen Amtszeit angehört haben und durch Eintritt in den Ruhestand aus dieser ausgeschieden sind; Funktionäre und Arbeitnehmer gesetzlicher Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähiger freiwilliger Berufsvereinigungen gelten hiebei als Angehörige der von ihnen vertretenen Berufsgruppe (Berufsgruppen); und im übrigen
4. die Voraussetzungen für das Wahlrecht zum Nationalrat erfüllen.
Rückverweise
ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 145 Beisitzerliste
…von ausgeschiedenen Beisitzern ist zulässig. (3) Hinsichtlich der Erfordernisse zur Aufnahme von Personen in eine der in Abs. 1 genannten Listen ist § 24 ASGG sinngemäß anzuwenden. Der Bundesminister für soziale Verwaltung kann die Aufnahme einer vorgeschlagenen Person in eine Liste nur verweigern, wenn ein gesetzliches Hindernis vorliegt. (4) Die…
§ 141 Errichtung und Zusammensetzung
…so ist der Bundesminister für soziale Verwaltung bei der Bestellung an Vorschläge nicht gebunden. (4) Hinsichtlich der Erfordernisse der Bestellung der Mitglieder ist § 24 ASGG sinngemäß anzuwenden. (5) Die Mitglieder werden für eine Amtsdauer von fünf Jahren bestellt. Sie haben vor Antritt ihres Amtes dem Vorsitzenden durch Handschlag gewissenhafte und…
ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 25 Entsendung von fachkundigen Laienrichtern durch Gebietskörperschaften als Arbeitgeber
…seinen Sitz hat, haben die fachkundigen Laienrichter für die Berufsgruppe 4 zu entsenden; für den Bund obliegt diese Entsendung dem Bundeskanzler. (2) Der § 24 Z 1, 2 und 4 gilt sinngemäß; außerdem darf nur eine solche Person als fachkundiger Laienrichter entsandt werden, die in einem aufrechten Dienstverhältnis zur…
§ 22 Wahlvorschläge
…entspricht. (2) Jedes Mitglied eines Wahlkörpers kann einen weiteren Wahlvorschlag vorlegen. (3) Die in die Wahlvorschläge aufgenommenen Personen müssen das passive Wahlrecht nach § 24 besitzen.…
§ 31 Meldepflicht
…3. das Eintreten einer länger dauernden Verhinderung an ihrer Amtsausübung, 4. den Eintritt einer Unvereinbarkeit und 5. den Verlust ihres passiven Wahlrechts nach § 24 Z 2 bis 4 beziehungsweise der diesbezüglichen Entsendungsvoraussetzungen (§ 25 Abs. 2).…
§ 30 Amtsenthebung
…nach § 25 Abs. 1 entsandt) worden ist; 2. im Zeitpunkt seiner Wahl (Entsendung) a) sein passives Wahlrecht (die Entsendungsvoraussetzungen) nach § 24 (§ 25 Abs. 2) nicht gegeben war (waren) oder b) Umstände vorlagen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist; 3. nach…