(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muß während der Arbeitszeit erfolgen. Die Unterweisung muß nachweislich erfolgen. Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.
(2) Eine Unterweisung muß jedenfalls erfolgen
1. vor Aufnahme der Tätigkeit,
2. bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches,
3. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
4. bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,
5. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und
6. nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.
(3) Die Unterweisung muß auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein. Sie muß an die Entwicklung der Gefahrenmomente und an die Entstehung neuer Gefahren angepaßt sein. Die Unterweisung muß auch die bei absehbaren Betriebsstörungen zu treffenden Maßnahmen umfassen. Die Unterweisung ist erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, jedenfalls dann, wenn dies gemäß § 4 Abs. 3 als Maßnahme zur Gefahrenverhütung oder in einer Verordnung zu diesem Bundesgesetz festgelegt ist.
(4) Die Unterweisung muß dem Erfahrungsstand der Arbeitnehmer angepaßt sein und in verständlicher Form erfolgen. Bei Arbeitnehmern, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, hat die Unterweisung in ihrer Muttersprache oder in einer sonstigen für sie verständlichen Sprache zu erfolgen. Arbeitgeber haben sich zu vergewissern, daß die Arbeitnehmer die Unterweisung verstanden haben.
(5) Die Unterweisung kann auch schriftlich erfolgen. Erforderlichenfalls sind den Arbeitnehmern schriftliche Betriebsanweisungen und sonstige Anweisungen zur Verfügung zu stellen. Diese Anweisungen sind erforderlichenfalls am Arbeitsplatz auszuhängen. Abs. 4 zweiter und dritter Satz gilt auch für schriftliche Anweisungen.
§ 31a BUAG · BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 31a Baustellendatenbank
…sowie voraussichtliche Ausführungsdauer des jeweiligen Auftragsteiles; d) Kennzahl des Auftrages; 5. freiwillig im BauID System erfasste Nachweise und sonstige Unterlagen betreffend Unterweisungen gemäß § 14 ASchG ; 6. folgende von Gemeinden und Gemeindeverbänden freiwillig gemeldete Daten: Baubeginn und Fertigstellung. (2) Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat, Auftraggeber, sofern sie die in Abs. …
§ 34b Datenverarbeitung im BauID-System
…Gemeindeverbänden und Gemeinden in die Baustellendatenbank eingegebenen Baubeginns- und Fertigungstellungsanzeigen; 4. freiwillig im BauID System erfasste Nachweise und sonstige Unterlagen betreffend Unterweisungen gemäß § 14 ASchG . (2) Die Urlaubs- und Abfertigungskasse ist ermächtigt, zu Kontrollzwecken die in Abs. 1 Z 3 lit. a genannten Daten, soweit sie in…
§ 14a GKV · GKV · Grenzwerteverordnung 2025
§ 14a Unterweisung
…krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Arbeitsstoffen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit einschließlich der zusätzlichen Risiken durch Tabakkonsum zu informieren. (2) Die Unterweisung gemäß § 14 ASchG muss insbesondere neue oder veränderte Gefährdungen berücksichtigen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neuen krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Arbeitsstoffen oder mehreren verschiedenen krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Arbeitsstoffen…
§ 25a Unterweisung
…Materialien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen über die sichere Durchführung von Asbestarbeiten nach § 14 ASchG zu unterweisen. Darüber hinaus hat eine Unterweisung zu erfolgen, wenn ein zusätzlicher Schulungsbedarf festgestellt wird. Die Dauer der Unterweisung muss in einem angemessenen Verhältnis zu…
§ 21 As-V · As-V · Arbeitsstoffe-Verordnung
§ 21 Anwendung von Bestimmungen der Verordnung explosionsfähige Atmosphären
…§ 6 Abs. 2 und 3 TBSG 2003 und 2. im Abs. 2 an die Stelle der Verweisung auf § 14 ASchG die Verweisung auf die sinngemäß entsprechenden Bestimmungen des § 6 Abs. 4 und 5 TBSG 2003 und b) entfällt im Abs. …
§ 3 Kenn-V · Kenn-V · Kennzeichnungs-Verordnung
§ 3 Anwendung von Bestimmungen der Kennzeichnungsverordnung
…§ 6 Abs. 2 und 3 TBSG 2003 und b) im Abs. 2 an die Stelle der Verweisung auf § 14 ASchG die Verweisung auf die sinngemäß entsprechenden Bestimmungen des § 6 Abs. 4 und 5 TBSG 2003.…
§ 7 Hitze-V · Hitze-V · Hitzeschutzverordnung
§ 7 Information und Unterweisung
…Information und Unterweisung § 7. Die Information und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 12 und § 14 ASchG hat sich jedenfalls zu beziehen auf: 1. potenzielle Gefahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Hitze und natürlicher UV-Strahlung ausgehen, 2. Erkennen von hitzebedingten…
§ 6 VOPST · VOPST · Verordnung optische Strahlung
§ 6 Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen
…Arbeitsvorgänge Gefahren zu vermeiden sind, z. B. indirekte Auswirkungen, muss eine Information und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen nach § 12 und § 14 ASchG erfolgen. Diese hat sich jedenfalls zu beziehen auf: 1. Die Maßnahmen gemäß § 8, 2. Bedeutung und Höhe der Expositionsgrenzwerte sowie ihren Bezug zur…
§ 6 VEXAT · VEXAT · Verordnung explosionsfähige Atmosphären
§ 6 Information, Unterweisung, Arbeitsfreigabe
…getroffenen Schutzmaßnahmen, deren Wirkung und Auswirkungen, 3. das Verhalten bei Warnung oder Alarm. (2) Arbeitnehmer/innen in explosionsgefährdeten Bereichen sind im Sinne des § 14 ASchG zumindest jährlich zu unterweisen: 1. im richtigen Verhalten gegenüber Explosionsgefahren bei vorhersehbaren Störungen; 2. im richtigen Umgang mit den vorhandenen Arbeitsmitteln; 3. darin, welche ortsveränderlichen…
§ 8 LuftAV · LuftAV · Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung
§ 8 Unterweisung
…1) Die Unterweisung der Pilotinnen/Piloten nach § 14 ASchG vor dem ersten Einsatz zum Auslösen von Lawinen vom Hubschrauber aus muss zumindest die Ausbildungsinhalte des § 6 Z 3 lit. f…
§ 7 KennV · KennV · Kennzeichnungsverordnung
§ 7 Information und Unterweisung
…von Gefahrenpiktogrammen, Warnzeichen, Leucht- und Schallzeichen sowie Sprech- und Handzeichen und in den damit in Zusammenhang stehenden zu ergreifenden Maßnahmen im Sinne des § 14 ASchG unterweisen.…
§ 1a Arbeitsstoffkennzeichnung – Behälter
…Arbeitgeber/innen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer/innen, die diese Arbeitsstoffe verwenden, durch 1. eine zumindest jährliche nachweisliche Unterweisung auf Grundlage einer Betriebsanweisung (§ 14 Abs. 5 ASchG) oder 2. eine andere geeignete, von ihnen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festgelegte Maßnahme über die möglichen Gefahren, die mit der Einwirkung verbunden sind, und über…
§ 5 BohrarbV · BohrarbV · Bohrarbeitenverordnung
§ 5 Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigabe
…Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigabe § 5. (1) Für die Durchführung der Bohr- und Behandlungsarbeiten sind schriftliche Anweisungen (§ 14 Abs. 5 ASchG) zu erstellen. Diese Anweisungen haben auch Informationen über den Einsatz von Schutzausrüstungen und Rettungseinrichtungen sowie Vorgehensweisen im Notfall zu enthalten. (2) Für gemäß § …
§ 12 VbA · VbA · Verordnung biologische Arbeitsstoffe
§ 12 Information und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen
…den Arbeitnehmer/innen zu treffende Maßnahmen zur Verhütung einer Exposition und 4. das Tragen und Benutzen von persönlicher Schutzausrüstung. (2) Schriftliche Anweisungen nach § 14 Abs. 5 ASchG müssen am Arbeitsplatz ausgehängt werden über: 1. die gemäß § 7 Abs. 3 Z 4 festgelegten Maßnahmen und 2. die zu beachtenden…
§ 33 VbF 2023 · VbF 2023 · Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023
§ 33 Oberirdische Lagerung – Lagermengen
…2,5 l in Laboratorien nicht bruchfest sein, sofern sichergestellt ist, dass die Behälter ausschließlich fachkundigen Personen zugänglich sind, und eine schriftliche Betriebsanweisung (§ 14 Abs. 5 ASchG) am Ort der Lagerung vorhanden ist. (7) Abweichend von Abs. 3 darf der Nenninhalt von Behältern für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 2 25…
§ 46 ChemG 1996 · ChemG 1996 · Chemikaliengesetz 1996
§ 46 Besondere Schutzmaßnahmen beim Verkehr und dem Umgang mit Giften
…Person im Sinne des ersten Satzes dabei unterwiesen wird. Die Unterweisung ist angepasst an den Wissensstand regelmäßig, jedoch zumindest einmal jährlich zu wiederholen. § 14 Abs. 4 des ASchG ist sinngemäß anzuwenden. Die Unterweisung kann auch schriftlich (zB auch anhand einer schriftlichen Betriebsanweisung, die die vom Gift ausgehenden Gefahren, die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln…
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