ÄrzteG 1998
Gliederung
1. Hauptstück Ärzteordnung
1. Abschnitt Berufsordnung für Ärzte
§ 13b Verordnungen der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung von Bearbeitungsgebühren
Die Österreichische Ärztekammer kann Verordnungen über die Einhebung von Bearbeitungsgebühren von Personen, auf die sich die behördliche Tätigkeit bezieht, für die Aufgaben gemäß
1. § 40 Abs. 9 und § 40a Abs. 5 im eigenen Wirkungsbereich (§ 117b Abs. 2 Z 7) sowie
2. §§ 5a, 14, 15, 28, 30, 35, 37 und 39, § 40 ausgenommen Abs. 9 und § 40a ausgenommen Abs. 5 im übertragenen Wirkungsbereich (§ 117c Abs. 2 Z 1)
erlassen. Die Höhe der jeweiligen Bearbeitungsgebühr hat sich nach dem mit der Durchführung der jeweiligen Aufgabe durchschnittlich verbundenen Personal- und Sachaufwand zu richten.
§ 13b ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 13b Verordnungen der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung von Bearbeitungsgebühren
…§ 13b. Die Österreichische Ärztekammer kann Verordnungen über die Einhebung von Bearbeitungsgebühren von Personen, auf die sich die behördliche Tätigkeit bezieht, für die Aufgaben gemäß 1. §…
§ 246 Inkrafttretens- und Außerkrafttretensbestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 172/2021
… 12a Abs. 1, 5 und 9, § 13 Abs. 1, 9 und 10, § 13a Abs. 1, § 13b, § 27 Abs. 1, § 27a samt Überschrift, § 117b Abs. 2 Z 7, § 117c Abs. …
§ 245 Schlussbestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 172/2021
…10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 172/2021, darf die Österreichische Ärztekammer bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß § 13b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 172/2021, Bearbeitungsgebühren entsprechend § 4 und Anhang, Punkt 3 der Verordnung der…
§ 28 Anerkennung von EWR-Berufsqualifikationen – Verfahren – Einheitlicher Ansprechpartner
…Personen auf Antrag eine Bestätigung darüber auszustellen, dass ihre Berufsqualifikation in Österreich anerkannt ist. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung kann eine Bearbeitungsgebühr gemäß § 13b eingehoben werden. (7) Sofern im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung von Berufsqualifikationen festgestellt wird, dass der Antragsteller gefälschte Berufsqualifikationsnachweise verwendet hat, hat die Österreichische Ärztekammer…
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