§ 18 Verjährung — ARHG
Eine Auslieferung ist unzulässig, wenn die Verfolgung oder die Vollstreckung nach dem Recht des ersuchenden Staates oder nach österreichischem Recht verjährt ist.
…in Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Wien vom 5. Juni 2009 (ON 1 S 7) unter Berufung auf § 18 ARHG mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass die erste Verfolgungshandlung gegen die betroffene Person nach dem Akteninhalt zu einem Zeitpunkt gesetzt wurde, als die §…
…Gerichtsbarkeit (Art5; vgl §16 ARHG), des ne bis in idem-Grundsatzes (Art6; vgl §16 Abs3 erster Satz ARHG), der Verjährung (Art7; vgl §18 ARHG), der Todesstrafe (Art8; vgl §20 ARHG), des Spezialitätsgrundsatzes (Art19; vgl §23 ARHG) und der Fairness des Verfahrens im Fall eines Abwesenheitsurteils (Art9; vgl…
…entgegen. Da diese zwischenstaatliche Vereinbarung in Bezug auf Verjährung eine (abschließende) Regelung trifft (vgl § 1 ARHG), kommt die subsidiäre Vorschrift des § 18 ARHG nicht zur Anwendung ( Göth-Flemmich in WK 2 ARHG § 1 Rz 4 und § 18 Rz 1). Nach Ansicht der…
…einer Freiheitsstrafe oder die Freiheit beschränkenden Maßnahme der Sicherung und Besserung im Höchstausmaß von mindestens einem Jahr oder mit einer strengeren Strafe bedroht sind. §18 ARHG erklärt eine Auslieferung für unzulässig, wenn die Verfolgung oder die Vollstreckung nach dem Recht des ersuchenden Staates oder nach österreichischem Recht verjährt ist. Nach Art10…
…§ 16 ARHG), des ne bis in idem-Grundsatzes (Art 6; vgl § 16 Abs 3 erster Satz ARHG), der Verjährung (Art 7; vgl § 18 ARHG), der Todesstrafe (Art 8; vgl § 20 ARHG), des Spezialitätsgrundsatzes (Art 19; vgl § 23 ARHG) und der Fairness des Verfahrens im Fall eines Abwesenheitsurteils…
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