Der Betriebsrat ist berechtigt, zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen Unterstützungseinrichtungen sowie sonstige Wohlfahrtseinrichtungen zu errichten und ausschließlich zu verwalten.
Rückverweise
PBVG · Post-Betriebsverfassungsgesetz
§ 73 Kompetenzabgrenzung
…ArbVG); c) Beratungsrecht (§ 92 ArbVG); d) Mitwirkung in Arbeitsschutzangelegenheiten (§ 92a ArbVG); e) Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer (§ 93 ArbVG); f) Mitwirkung an betriebs- und unternehmenseigenen Schulungs-, Bildungs- und Wohlfahrtseinrichtungen (§§ 94 und 95 ArbVG); g) wirtschaftliche Informations- und Interventionsrechte (§ 108…
PBVGO · Post-Betriebsverfassungs-Geschäftsordnung
§ 58 Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer
…1) Vor Errichtung von Unterstützungseinrichtungen und sonstigen Wohlfahrtseinrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (§ 93 ArbVG) hat das zuständige Personalvertretungsorgan das Ausmaß der für die Errichtung und die laufenden Betriebskosten erforderlichen Mittel und die Sicherung ihrer Beschaffung festzustellen. Vor der Errichtung…
BRGO 1974 · Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974
§ 59 Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer
…1) Vor Errichtung von Unterstützungseinrichtungen und sonstigen Wohlfahrtseinrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (§ 93 ArbVG) hat der Betriebsrat das Ausmaß der für die Errichtung und die laufenden Betriebskosten erforderlichen Mittel und die Sicherung ihrer Beschaffung festzustellen. Der Betriebsrat hat der…