§ 8 Anpassung — APG
Für die Anpassung der Leistungen nach diesem Bundesgesetz gelten die entsprechenden Bestimmungen des ASVG.
§ 8 APG · APG · Allgemeines Pensionsgesetz
§ 8 Anpassung
…Anpassung § 8. Für die Anpassung der Leistungen nach diesem Bundesgesetz gelten die entsprechenden Bestimmungen des ASVG.…
…um 12,6% der Leistung. Abs. 2 letzter Satz ist anzuwenden.“ Die Anpassung der Alterspension sowie der weiteren im APG geregelten Leistungen erfolgt gemäß § 8 APG nach den Bestimmungen des ASVG. § 10 Abs 1 APG ordnet an, dass der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 31 ASVG) für…
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