AngG
Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden.
Art. 1 § 25 AngG · AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 25 Vorzeitige Auflösung.
…§ 25. Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen…
…also durch sein Verhalten erkennen lässt, dass sein Nachdenk- und Entscheidungsprozess zum relevanten Vorfall abgeschlossen ist (vgl Pfeil in Neumayr/Reissner , ZellKomm 3 § 25 AngG Rz 44; 9 ObA 186/98p). Auf Basis der Feststellungen erklärte Dr. C* dem Kläger, dass er dessen Verhalten nicht verstehen…
…nicht in Betracht kommt; die subjektive Einschätzung des die Auflösung Erklärenden kann dafür also nicht den Ausschlag geben ( Pfeil in Neumayr/Reissner, ZellKomm 3 § 25 AngG Rz 24). Als andere Beendigungsformen, auf die zunächst zurückzugreifen ist, kommen insbesondere die Kündigung und der Zeitablauf in Betracht. Die vorzeitige Auflösung ist insofern…
…der vereinbarten Vertragsdauer ende; ein Dienstverhältnis dieser Art könne daher im ersten Monat von beiden Vertragsteilen jederzeit, danach aber nur noch aus wichtigen Gründen (§ 25 AngG) vorzeitig aufgelöst werden. Im arbeitsrechtlichen Schrifttum hatten bereits Mayer - Mallenau - Grünberg (AngG[2], 111 f. § 19 Anm. 3) die Auffassung vertreten, daß ein von…
…einem lyrischen Tenor und dem "Zwischenfach", sind wegen der fließenden Übergänge im Typus der Sänger ohne Belang. Da das Schauspielergesetz wie das Angestelltengesetz (in § 25 AngG) eine Generalklausel enthält, daß aus wichtigem Grund das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werde könne (§ 37 SchauspG), ist bei der dann folgenden demonstrativen…
…eine Suspendierung, zeigt, dass er aus dem Verhalten des Arbeitnehmers Konsequenzen ziehen werde und eine Weiterbeschäftigung als unzumutbar ansehe ( Pfeil in ZellKomm 2 § 25 AngG Rz 46 mwN). Dem Kläger wurden in der Phase seiner Dienstfreistellung verschiedene Lösungsmöglichkeiten angeboten und eine Supervision und Mediation, ua zur „Beziehungsklärung“…
…verletzt hat, dass diesem eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Zeit der Kündigungsfrist weiter zugemutet werden kann (ua Pfeil in ZellKomm² § 25 AngG Rz 23; RIS Justiz RS0029095; RS0029107). Eine andere Form der Beendigung darf aus objektiver Sicht nicht in Betracht kommen; die subjektive Einschätzung des Erklärenden…
…Anfallsalter erreicht hat oder die Voraussetzungen aus den Versicherungsfällen der Berufsunfähigkeit/Invalidität erfüllt. Die Bestimmungen der §§ 101, 105 ArbVG und § 25 AngG bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt. “ Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass die vom Geltungsbereich des KV erfassten Arbeitgeber im Anwendungsbereich der Bestandschutzregel des…
…RIS Justiz RS0029348 [T5, T6]). Das Erfordernis der Unverzüglichkeit der vorzeitigen Auflösung darf nicht überspannt werden (ua Pfeil in Neumayr/Reissner , ZellKomm 3 § 25 AngG Rz 32 mwN). Wesentliches Kriterium für die Unschädlichkeit eines Zuwartens mit der Entlassung ist, ob die Verzögerung aufgrund der Sachlage begründet war (RIS Justiz…
…soll darüber hinaus nicht ungebührlich lange über sein weiteres dienstrechtliches Schicksal im Unklaren gelassen werden (RIS-Justiz RS0031799; RS0028965 ua; Friedrich in Marhold/Burgstaller/Preyer, AngG § 25 Rz 28 ff). Bei dieser Beurteilung sind keine starren zeitlichen Grenzen zu ziehen. Wesentliches Kriterium für die Unschädlichkeit eines Zuwartens mit der Entlassung…
…verloren gehen kann (vgl RIS Justiz RS0029600 [T5]; Pfeil in Schwimann/Kodek , ABGB 4 § 1162 Rz 128; Friedrich in Marhold/Burgstaller/Preyer , AngG § 25 Rz 11; Tarmann-Prentner in Reissner , AngG § 25 Rz 61). 8. Nichts zu gewinnen ist für den Revisionswerber letztlich auch aus…
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