AMSG
Gliederung
4. TEIL Finanzwesen und Gebarung des Arbeitsmarktservice
§ 51 Auflösung der Rücklage
§ 51 AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 51 Auflösung der Rücklage
…§ 51. Das Arbeitsmarktservice hat die Arbeitsmarktrücklage im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit ganz oder teilweise aufzulösen und die dadurch freiwerdenden Mittel zur Finanzierung von…
§ 41 Eigener Wirkungsbereich
…eigenem Namen und auf eigene Rechnung. (2) Der Bund hat dem Arbeitsmarktservice die Ausgaben gemäß Abs. 1 mit Ausnahme der Ausgaben gemäß § 51 zu Lasten der Gebarung Arbeitsmarktpolitik (§ 1 Abs. 2 Z 1 des Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 315/1994) zu ersetzen. (3) Die…
§ 50 Arbeitsmarktrücklage
…ein Betrag in Höhe von 25 Millionen Euro zuzuführen. (3) Die Arbeitsmarktrücklage ist gewinnbringend so anzulegen, dass sie umgehend für Zwecke des § 51 herangezogen werden kann.…
Art. 6 BFG 2007 · BFG 2007 · Bundesfinanzgesetz 2007
Art. 6
…2) Der Bundesminister für Finanzen hat im Finanzjahr 2007 die Zustimmung zu Überschreitungen bei den Voranschlagsansätzen des Paragrafen 6351 für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gemäß § 51 AMSG nach Maßgabe der dem Bund vom Arbeitsmarktservice überwiesenen Mittel bis zu einem Betrag von 10 vH der vorgesehenen Ansatzbeträge zu geben.…
Art. 6 BFG 2004 · BFG 2004 · Bundesfinanzgesetz 2004
Art. 6
…2) Der Bundesminister für Finanzen hat im Finanzjahr 2004 die Zustimmung zu Überschreitungen bei den Voranschlagsansätzen des Paragrafen 6351 für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gemäß § 51 AMSG nach Maßgabe der dem Bund vom Arbeitsmarktservice überwiesenen Mittel bis zu einem Betrag von 10 vH der vorgesehenen Ansatzbeträge zu geben.…
Art. 6 BFG 2005 · BFG 2005 · Bundesfinanzgesetz 2005
Art. 6
…2) Der Bundesminister für Finanzen hat im Finanzjahr 2005 die Zustimmung zu Überschreitungen bei den Voranschlagsansätzen des Paragrafen 6351 für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gemäß § 51 AMSG nach Maßgabe der dem Bund vom Arbeitsmarktservice überwiesenen Mittel bis zu einem Betrag von 10 vH der vorgesehenen Ansatzbeträge zu geben.…
Art. 6 BFG 2008 · BFG 2008 · Bundesfinanzgesetz 2008
Art. 6
…2) Der Bundesminister für Finanzen hat im Finanzjahr 2008 die Zustimmung zu Überschreitungen bei den Voranschlagsansätzen des Paragrafen 6351 für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gemäß § 51 AMSG nach Maßgabe der dem Bund vom Arbeitsmarktservice überwiesenen Mittel bis zu einem Betrag von 10 vH der vorgesehenen Ansatzbeträge zu geben.…
Art. 6 BFG 2006 · BFG 2006 · Bundesfinanzgesetz 2006
Art. 6
…2) Der Bundesminister für Finanzen hat im Finanzjahr 2006 die Zustimmung zu Überschreitungen bei den Voranschlagsansätzen des Paragrafen 6351 für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gemäß § 51 AMSG nach Maßgabe der dem Bund vom Arbeitsmarktservice überwiesenen Mittel bis zu einem Betrag von 10 vH der vorgesehenen Ansatzbeträge zu geben.…
Art. 6 BFG 2003 · BFG 2003 · Bundesfinanzgesetz 2003
Art. 6
…2) Der Bundesminister für Finanzen hat im Finanzjahr 2003 die Zustimmung zu Überschreitungen bei den Voranschlagsansätzen des Paragrafen 6351 für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gemäß § 51 AMSG nach Maßgabe der dem Bund vom Arbeitsmarktservice überwiesenen Mittel bis zu einem Betrag von 10 vH der vorgesehenen Ansatzbeträge zu geben.…
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