(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, der Bundesminister für Gesundheit und Frauen betraut und zwar
1.hinsichtlich des § 59 Abs. 3 und des § 60 Abs. 7 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
2.hinsichtlich des § 47 Abs. 3 erster Satz und § 79 Abs. 1 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,
2a.hinsichtlich des § 47 Abs. 3 zweiter Satz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung. (Anm. 1)
3.hinsichtlich des § 84a im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, und
4.hinsichtlich des § 85b im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres.
(2) Mit der Vollziehung
1.des § 76a Abs. 6 und 7 – soweit es sich um die Untersuchung auf Stoffe im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 handelt – ist der Bundeskanzler;
2.des § 76b – sofern es sich um eine Sicherstellung oder Beschlagnahme im Verfahren nach der Strafprozessordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631, handelt – und der §§ 82b, 82c und 85a dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz,
3.des § 82d ist der Bundesminister für Finanzen
betraut.
(___________________
Anm. 1: Art. 1 Z 38 der Novelle BGBl. I Nr. 8/2022 lautet: „In § 96 Abs. 2 wird in der Z 2 nach der Wortfolge „hinsichtlich des“ die Wort- und Zeichenfolge „§ 47 Abs. 3 erster Satz und“ eingefügt; nach der Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt: …“ Gemeint ist wohl § 96 Abs. 1.)
§ 96 AMG · AMG · Arzneimittelgesetz
§ 96
…Finanzen betraut. (___________________ Anm. 1: Art. 1 Z 38 der Novelle BGBl. I Nr. 8/2022 lautet: „In § 96 Abs. 2 wird in der Z 2 nach der Wortfolge „hinsichtlich des“ die Wort- und Zeichenfolge „ § 47 Abs…
Art. 24 Artikel XXIV
…Übergangsbestimmung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 112/2007, zu den §§ 76b und 96 , BGBl. Nr. 185/1983) Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil in erster…
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