AktG
Gliederung
VIERTER TEIL Verfassung der Aktiengesellschaft
ZWEITER ABSCHNITT Aufsichtsrat
§ 99 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
§ 55 SEG · SEG · SE-Gesetz
§ 55 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
…§ 55. Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats gelten §§ 84 und 99 AktG sinngemäß.…
ÖIAG-Gesetz 2000
Art. 1 § 7 Beteiligungsmanagement
…des Aufsichtsrates der ÖBAG ernannt; für deren Funktionsperiode und Ersatzwahl gilt § 4 Abs. 2, für deren Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit gilt § 99 AktG sinngemäß. Das Beteiligungskomitee gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Das eingesetzte Kapital ist aus den Dividenden und Erlösen der ÖBAG zu finanzieren. Der Bundesminister für Finanzen…
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