Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt. Es hat auf einen in Euro bestimmten Nennbetrag zu lauten.
§ 6 AktG · AktG · Aktiengesetz
§ 6 Grundkapital
…§ 6. Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt. Es hat auf einen in Euro bestimmten Nennbetrag zu lauten.…
Art. 23 Artikel XXIII
…bisher bei den Gerichten geführten Handels- und Genossenschaftsregistern durch einen entsprechenden Vermerk abzuschließen. Die Einsicht in diese Register ist weiterhin jedermann gestattet. (Anm.: Abs. 6 bis 10 ÜR zum FBG, BGBl. Nr. 10/1991) (11) Die §§ 3 bis 11, 13 Abs. 2 und 29 bis…
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