§ 42 Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer — AktG
Für die Ersatzpflicht des Gründungsprüfers gilt § 275 Abs. 1 bis 4 UGB sinngemäß.
§ 173 AktG · AktG · Aktiengesetz
§ 173 Vereinbarungen über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft
… 20 Abs. 3, §§ 24 bis 27, § 29 Abs. 2 Z 2, 4 und 5, § 42 über die Gründung der Gesellschaft; an die Stelle der Gründer tritt der Vorstand und an die Stelle der Anmeldung und Eintragung der Gesellschaft die Anmeldung…
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