(1) Zugesprochene oder auf Grund eines Vergleichs zustehende bare Zuzahlungen sind ab dem der Eintragung der Verschmelzung folgenden Tag mit jährlich zwei von Hundert über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen.
(2) Ist die übernehmende Gesellschaft gemäß § 225e Abs. 3 ermächtigt worden, an Stelle von baren Zuzahlungen zusätzliche Aktien zu leisten, so sind hiefür vorhandene eigene Aktien zu verwenden. Reichen diese nicht aus, so kann die Gesellschaft neue Aktien ausgeben; diese Aktien stehen ausschließlich den nach der gerichtlichen Entscheidung anspruchsberechtigten Aktionären zu; die Leistung von Einlagen entfällt. Die Ausgabe der neuen Aktien ist nur zulässig, soweit deren geringster Ausgabebetrag in freien Rücklagen oder einem Gewinnvortrag Deckung findet oder das erhöhte Grundkapital und die gebundenen Rücklagen durch den Wert des Nettoaktivvermögens gedeckt sind. Im letzteren Fall hat eine Prüfung in sinngemäßer Anwendung von § 25 Abs. 3 bis 5, §§ 26, 27, 42 und 44 stattzufinden. Im übrigen ist § 223 Abs. 1 sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
EU-UmgrG · EU-Umgründungsgesetz
§ 19 Überprüfung der Barabfindung
…Verfahren auf gerichtliche Überprüfung die §§ 225d bis 225m, ausgenommen § 225e Abs. 2 und Abs. 3 und § 225j Abs. 2 AktG, sinngemäß.…
§ 41 Überprüfung der Barabfindung
…Verfahren auf gerichtliche Überprüfung die §§ 225d bis 225m, ausgenommen § 225e Abs. 2 und Abs. 3 und § 225j Abs. 2 AktG, sinngemäß.…
§ 59 Überprüfung der Barabfindung
…auf gerichtliche Überprüfung die §§ 225d bis 225m AktG, ausgenommen § 225e Abs. 2 und Abs. 3 und § 225j Abs. 2 AktG, sinngemäß.…
SEG · SE-Gesetz
§ 13 Gerichtliche Überprüfung der Barabfindung
…3 und 4, §§ 225d bis 225m, ausgenommen § 225e Abs. 2 erster Satz und Abs. 3 und § 225j Abs. 2 AktG, sinngemäß.…
SpaltG · Spaltungsgesetz
§ 9 Ausschluß von Anfechtungsklagen
…das Verfahren auf gerichtliche Überprüfung gelten die §§ 225d bis 225m, ausgenommen § 225e Abs. 3 zweiter Satz und § 225j Abs. 2 AktG, sinngemäß. Wird die gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung begehrt, so endet die Frist für die Annahme des Barabfindungsangebots einen Monat nach dem Tag der letzten…