Die Vorstände jeder der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die voraussichtlichen Folgen der Verschmelzung, der Verschmelzungsvertrag oder dessen Entwurf und insbesondere das Umtauschverhältnis der Aktien, gegebenenfalls die Höhe der baren Zuzahlungen sowie die Maßnahmen gemäß § 226 Abs. 3 rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden. Auf besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung der Unternehmen ist hinzuweisen. § 118 Abs. 3 ist sinngemäß anzuwenden.
§ 24 SEG · SEG · SE-Gesetz
§ 24 Anmeldung der beabsichtigten Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich auf eine Europäische Gesellschaft (SE) mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, Bescheinigung gemäß Art. 25 Abs. 2 der Verordnung
…der Verordnung); 2. die Niederschrift des Verschmelzungsbeschlusses der übertragenden Gesellschaft; 3. wenn die Verschmelzung einer behördlichen Genehmigung bedarf, die Genehmigungsurkunde; 4. der Verschmelzungsbericht ( § 220a AktG ) für die übertragende Gesellschaft; 5. der Prüfungsbericht ( § 18 und § 220b AktG ) für die übertragende Gesellschaft; 6. die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft…
§ 27 Eintragung der Erfüllung der Bedingungen für die beabsichtigte Gründung einer Holding-SE, Bescheinigung über die Durchführung der der Holdinggründung vorausgehenden Maßnahmen
…anmeldenden Gesellschaft (Art. 32 Abs. 6 der Verordnung); 3. der Gründungsbericht für die anmeldende Gesellschaft (§ 26 in Verbindung mit § 220a AktG ); 4. der Prüfungsbericht für die anmeldende Gesellschaft (§ 26 in Verbindung mit § 220b AktG ); 5. der Nachweis der Veröffentlichung des Hinweises auf…
§ 225b AktG · AktG · Aktiengesetz
§ 225b Ausschluß von Anfechtungsklagen
…kann nicht darauf gestützt werden, daß das Umtauschverhältnis oder die allfälligen baren Zuzahlungen nicht angemessen festgelegt sind oder daß die in den Verschmelzungsberichten (§ 220a), den Prüfungsberichten (§ 220b) oder den Berichten der Aufsichtsräte (§ 220c) enthaltenen Erläuterungen des Umtauschverhältnisses oder der baren Zuzahlungen den gesetzlichen Bestimmungen nicht…
§ 225 Anmeldung der Verschmelzung
…Abschrift beizufügen: 1. der Verschmelzungsvertrag; 2. die Niederschriften der Verschmelzungsbeschlüsse; 3. wenn die Verschmelzung einer behördlichen Genehmigung bedarf, die Genehmigungsurkunde; 4. die Verschmelzungsberichte (§ 220a); 5. die Prüfungsberichte (§ 220b); 6. die Schlußbilanz der übertragenden Gesellschaft (§ 220 Abs. 3); 7. den Nachweis der Veröffentlichung gemäß §…
§ 221a Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
…der nicht vor dem ersten Tag des dritten Monats liegt, welcher dem Monat des Abschlusses oder der Aufstellung vorausgeht (Zwischenbilanz); 4. die Verschmelzungsberichte (§ 220a); 5. die Prüfungsberichte (§ 220b); 6. die Berichte der Aufsichtsräte (§ 220c). (3) Die Zwischenbilanz (Abs. 2 Z 3) ist nach…
§ 235 Vermögensübertragung auf eine Gebietskörperschaft
…Zuzahlungen das Entgelt für die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft tritt. (3) Für die übertragende Gesellschaft gelten § 220 Abs. 3, §§ 220a bis 221a, § 225 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 erster und zweiter Satz, § 225a Abs. 1 zweiter…
Rückverweise