8Ob78/86—OGH Entscheidung
04. Juni 1987
…ff). Sollte sich der Vorstand somit eindeutig an den Interessen des Mehrheitsaktionärs orientieren, laufe er ebenso wie der Aufsichtsrat Gefahr, von der Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG in Anspruch genommen zu werden, wobei nach dieser Gesetzesstelle einerseits auch Minderheiten dieses Recht geltend machen könnten und anderseits gemäß § 114 Abs. 5 AktG…