(1) Werbung mit dem Hinweis auf die Befugnisse der FMA nach diesem Gesetz ist untersagt.
(2) Die Werbung darf nur unter Anwendung des § 128 Abs. 3 InvFG 2011 erfolgen.
(3) Verstößt der AIFM, sein gesetzlicher Vertreter oder eine mit dem Vertrieb befasste Person gegen Abs. 1 oder 2 oder Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1156 oder Art. 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 und werden die Verstöße trotz Verwarnung nicht eingestellt, so hat die FMA den weiteren Vertrieb von Anteilen zu untersagen.
Rückverweise
AIFMG · Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz
§ 51 Werbung
(1) Werbung mit dem Hinweis auf die Befugnisse der FMA nach diesem Gesetz ist untersagt. (2) Die Werbung darf nur unter Anwendung des § 128 Abs. 3 InvFG 2011 erfolgen. (3) Verstößt der AIFM, sein gesetzlicher Vertreter oder eine mit dem Vertrieb befasste Person gegen Abs. 1 oder 2 oder Art. 4 der …
§ 60 Verwaltungsstrafen und Veröffentlichungen
…oder § 49 Abs. 9 der FMA die wesentlichen Änderungen der Angaben nicht rechtzeitig mitteilt; 16. trotz Untersagung des Vertriebs gemäß § 51 Abs. 3 weiter Anteile vertreibt; 17. gegen die Bestimmungen der §§ 52 oder 53 verstößt; 18. entgegen § 57 Abs. …