§ 925
§ 925 — ABGB
§ 925 — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Siehe die Verordnung des Bundesministeriums für Justiz über die Vermutungsfristen bei Tiermängeln, BGBl. Nr. 472/1972.
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1917
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12018650
Zuletzt nach Updates gesucht am
Durch Verordnung wird bestimmt, inwiefern die Vermutung eintritt, daß ein Tier schon vor der Übergabe krank gewesen ist, wenn innerhalb bestimmter Fristen gewisse Krankheiten und Mängel hervorkommen.