V221/95—VfGH Entscheidung
18. Juni 1996
…Verfassungsgerichtshof scheint es, daß damit der Satzunggeber die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung überschritten hat, da der Begriff 'gesetzliche Erben', wie sich aus den §§730 ff. ABGB ergibt, mit den Eltern des Erblassers und dessen Großeltern, jeweils mit ihren Nachkommen, sowie dessen ersten Urgroßeltern einen Personenkreis erfaßt, der weit über den von…