Um eine unter einer aufschiebenden Bedingung zugedachte Verlassenschaft zu erwerben, muss die bedachte Person den Eintritt der Bedingung erleben und in diesem Zeitpunkt erbfähig sein.
Rückverweise
Die Zweifelsregel des § 615 Abs 2 ABGB oder die sie im konkreten Fall etwa verdrängende Regel des § 703 ABGB ist einer konkreten Regelungsabsicht des Erblassers nachgeordnet. Es sind daher alle bei letztwilligen Verfügungen zulässigen Auslegungsmittel auszuschöpfen, ehe auf die zitierten Gesetzesregeln zurückgegriffen werden dar…
…Nacherbe hingegen aufschiebend bedingt berufen, so fällt ihm die Erbschaft erst bei Bedingungseintritt an; er muss diesen Zeitpunkt erleben und dabei erbfähig sein (§ 703 ABGB; vgl 2 Ob 571/88; RIS Justiz RS0012568; Apathy aaO § 608 Rz 4). Die Zweifelsregel des § 615 Abs…
…Dieser Zeitpunkt ist in der Regel ebenfalls der Tod des Erblassers (RIS-Justiz RS0041415). Nur bei hier nicht vorliegender Erbeinsetzung unter aufschiebender Bedingung (§ 703 ABGB) fallen Erbfall und Erbanfall auseinander ( Eccher in Schwimann/Kodek , ABGB 4 [2013] § 536 Rz 2). § 788 ABGB hat in der vor dem…
…mit der erforderlichen Sicherheit bestimmbar wäre. Das Rekursgericht änderte diese erstinstanzliche Entscheidung im Sinne einer Stattgebung des Löschungsantrages ab, weil es die Zweifelsregelung des § 703 ABGB für anwendbar erachtete. Dazu sprach das Rekursgericht aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes 50.000 S übersteigt. Weiters sprach das Rekursgericht aus, daß eine Revisionsrekurszulässigkeitsvoraussetzung im…
…537, 809 ABGB) ist und damit ein vermögenswertes Gut darstellt, über das der Erbe mit dem Erbanfall und damit in der Regel (vgl § 703 ABGB) mit dem Tod des Erblassers (1 Ob 630/94; 7 Ob 8/04h; Apathy in KBB³ § 536 Rz…
…im Sinne des § 615 Abs 2 ABGB. Die Klägerin vertrat dagegen als Alleinerbin des Vorerben den Standpunkt, daß die Nacherbschaft im Sinne des § 703 ABGB erloschen wäre, weil die Nacherbeneinsetzung durch das Ableben des Vorerben ohne eheliche Nachkommenschaft bedingt gewesen sei und der Nacherbe den Eintritt dieser aufschiebenden Bedingung nicht…
…Bestimmung sollte mit der in der Lehre verbreiteten Anschauung brechen, daß die fideikommissarische Substitution eine bedingte Berufung und das Recht des Substituten demgemäß nach § 703 ABGB. erloschen sei, wenn er den Substitutionsfall nicht erlebt. Allerdings ist diese Bestimmung nachgiebiges Recht. Sie weicht gegenteiliger, ausdrücklicher oder aus dem letzten Willen erkennbarer Anordnung…
…müsse der Nacherbfall nicht erlebt werden. Die Zweifelsregel des § 615 Abs 2 ABGB oder die sie im konkreten Fall etwa verdrängende Regel des § 703 ABGB sei jedenfalls einer konkreten Regelungsabsicht des Erblassers nachgeordnet. Sei ein erblasserischer Wille nicht erweislich, so gelte für die terminisierte Nacherbfolge § 615 Abs 2 ABGB…
…Zeitpunkt des Erbanfalls ist hingegen der der Entstehung des subjektiven Erbrechts (RIS Justiz RS0041415). Nur bei hier nicht gegebener Erbeinsetzung unter aufschiebender Bedingung (§ 703 ABGB) fallen Erbfall und Erbanfall auseinander. Der Zeitpunkt des Erbanfalls ist in der Regel ebenfalls der Tod des Erblassers, ab dem die Erbschaft zum Vermögen des…
…gemäß § 615 Abs 2 ABGB auf sie. Die Klägerin vertrat dagegen als Alleinerbin des Vorerben den Standpunkt, die Nacherbschaft wäre im Sinne des § 703 ABGB dadurch erloschen, daß keiner der eingesetzten Nacherben die Bedingung für den Eintritt des Substitutionsfalles, nämlich das Ableben des Vorerben ohne Hinterlassung ehelicher Kinder, erlebt habe…
…dem Tode des Erblassers an, wenn er terminisiert berufen (§ 705 ABGB), hingegen mit dem Eintritt der Bedingung, wenn er suspensiv bedingt berufen sei (§ 703 ABGB). Die an keine weitere Voraussetzung geknüpfte Berufung nach dem Tode des Vorerben gelte als Terminisierung (§ 615 Abs 2 ABGB). Somit könne der befristet eingesetzte…
…90 zugrunde liegenden Fall (sofortiger Übergang des Eigentums) aufgrund der erwähnten Vereinbarung sofort aufschiebend bedingtes Eigentum erwarb, fiel ihm doch im Hinblick auf § 703 ABGB mit Eintritt der Bedingung im Jahr 2003 die Nacherbschaft an ( Kletečka/Holzinger in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.00 [2010] § 615 Rz…
…sollte mit der in der Lehre verbreiteten Anschauung brechen, daß die fideikommissarische Substitution eine bedingte Berufung und das Recht des Substituten demgemäß nach § 703 ABGB erloschen sei, wenn er den Substitutionsfall nicht erlebt. Allerdings ist diese Bestimmung nachgiebiges Recht. Sie weicht gegenteiliger, ausdrücklicher oder aus dem letzten Willen erkennbarer Anordnung…
geknüpft, so ist diese aufschiebend bedingt, sodass nicht die Zweifelsregel des § 615 Abs 2 ABGB zur Anwendung gelangen könnte, sondern nur jene des § 703 ABGB.…