JudikaturOGH

RS0127624 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2011

Ist die Einsetzung namentlich genannter Nacherben an die Kinderlosigkeit des Vorerben geknüpft, so ist diese aufschiebend bedingt, sodass nicht die Zweifelsregel des § 615 Abs 2 ABGB zur Anwendung gelangen könnte, sondern nur jene des § 703 ABGB.

Rückverweise