1Ob705/79—OGH Entscheidung
17. Oktober 1979
…Das fremdhändige Testament (§ 579 ABGB) erfordert zu seiner Gültigkeit die Zuziehung von drei fähigen Zeugen. Gewisse Personen erkennt das Gesetz als absolut zeugnisunfähig (§ 591 ABGB), so Personen unter 18 Jahren, Sinnlose, Blinde, Taube und Stumme. Relativ zeugnisunfähig sind diejenigen, die die Sprache des Erblassers nicht verstehen (§ 591 ABGB), und…