Die Voraussetzungen der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung müssen bei deren Errichtung vorliegen.
…wurde (vgl M. Bydlinski in Rummel ³ II/1 § 1248 Rz 1). Überwiegend wird dies im Zweifel „wegen § 575 ABGB“ zwar verneint (vgl Koch in KBB 4 § 1248 Rz 3; Hopf/Kathrein , Eherecht³ [2014] § 1248 ABGB Rz …
… 2015 ersatzlos aufgehoben wurde und die letztwillige Verfügung des Erblassers daher nachträglich wirksam geworden sei. Damit setzt sie sich in Widerspruch zu § 575 ABGB, wonach die Voraussetzungen der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung bei deren Errichtung vorliegen müssen. Der Oberste Gerichtshof hat ausführlich begründet und sich mit Literatur auseinandersetzend bereits…
…führte allerdings entgegen dem Standpunkt des Beklagten nicht zu einer Heilung des Formmangels des vor dem Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 errichteten Testaments. Gemäß § 575 ABGB ist die Form letztwilliger Verfügungen nämlich anhand jener Rechtslage zu beurteilen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung galt. Eine ursprünglich wegen eines Formmangels ungültige letztwillige Verfügung…
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