ABGB
Gliederung
Zweyter Theil des
Erste Abtheilung des Sachenrechtes.
III. Vermischter Zuwachs.
§ 555 Einsetzung mehrerer Erben
Hat der Verstorbene mehrere Personen unbestimmt als Erben eingesetzt, so erben sie zu gleichen Teilen.
…in einem Testament angeführte Personen zusammen Erben sein sollen, ist dem Erbserklärten, der das ausschließliche Erbrecht in Anspruch nimmt, gegenüber den anderen, die gemäß § 555 ABGB. mit ihm zu gleichen Teilen teilen wollen, die Klägerrolle zuzuteilen. Entscheidung vom 20. Mai 1954, 2 Ob 156/54. I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt - Wien…
…Zweifel nicht vermutet, u. zw. weder Vulgar- noch Fideikommißarsubstitutionen. Sie müssen erkennbar angeordnet sein, weshalb nebeneinander eingesetzte Erben im Zweifel als Miterben nach §§ 555 ff. ABGB. und nicht als Substituten anzusehen sind. Ebenso richtig ist es, daß ein bloßer Rat, eine einfache Empfehlung an den Erben, den Nachlaß später einem anderen…
…keine Bedenken. Insofern ein solches Nachfolgerecht im vorliegenden Vertrag den Ehegatten Harald und Anna N. ohne Anteilsbestimmung eingeräumt wurde, kann wohl im Sinne des § 555 ABGB. (siehe auch den vom Revisionsrekurs zitierten Bartsch[7] S. 141) angenommen werden, daß die Einräumung des Nachfolgerechtes an die Ehegatten N. zu gleichen Teilen erfolgte…
…die ganze Erbschaft beansprucht (SZ 27/142; SZ 32/23). Dass sich in SZ 27/142 die gleichteilige Erbseinsetzung dreier Personen aus dem Gesetz (§ 555 ABGB) ergab, hier aber ausdrücklich drei Personen mit je einem Drittel des "restlichen" Vermögens bedacht wurden, macht diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht unanwendbar. Auch…
…der Testamentserbe neben den gesetzlichen Erben zum Zuge kommt, zu unterscheiden ( Apathy in KBB³ § 554 ABGB Rz 2). Gemäß § 555 ABGB teilen mehrere Erben, die ohne Vorschrift einer Teilung eingesetzt worden sind, zu gleichen Teilen; nach § 556 ABGB dagegen fallen, wenn mehrere Erben mit…
…Quoten berufen sind. Da sie sich offensichtlich nur im Ausdruck vergriffen haben, kann die unrichtige Fassung des Klagebegehrens aber berichtigt werden. Dabei war gemäß § 555 ABGB anzunehmen, daß sie zu gleichen Teilen als Nacherben eingesetzt wurden. Ferner widerspricht das Begehren, ihr Recht für einzelne zum Nachlaß gehörende Gegenstände festzustellen, dem Wesen…
…kein Anlaß, der klagenden Partei im Hinblick auf die Bestimmung des § 823 ABGB die Klagslegitimation abzusprechen, weil in analoger Anwendung der Regelung des § 555 ABGB iVm § 559 ABGB die klagende Partei insoweit mit einer Kopfquote von einer bestimmten Erbquote zur Miterbin berufen wäre und als solche auch allein zur…
in einem Testamente angeführte Personen zusammen Erben sein sollen, ist dem Erbserklärten, der das ausschließliche Erbrecht in Anspruch nimmt, gegenüber den anderen, die gemäß § 555 ABGB mit ihm zu gleichen Teilen teilen wollen, die Klägerrolle zuzuteilen.…
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