Spruch Dem Revisionsrekurs der klagenden Partei wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Die Einrede der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit und der fehlenden örtlichen Zuständigkeit wird verworfen.“ Die beklagte Partei ist schuldig, der…
Text Begründung: Gestützt auf den Gerichtsstand nach § 81 JN begehrt der Kläger, die beklagte Partei, eine GmbH mit dem Sitz in Deutschland, zu verpflichten, es zu unterlassen, Fahrzeuge im Bereich des Hofes nördlich eines bestimmten Hauses in Innsbruck derart abzustellen, dass es dem Kläger unmöglich se…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus Gründen der Klarstellung zulässig. Er ist – im Ergebnis – auch berechtigt. Die Rechtsmittelausführungen des Klägers lassen sich dahin zusammenfassen, dass ihm als Mieter – entsprechend der Entscheidung 10 Ob 506/95 – der Gerichtsstand des § 81 JN zur Verfügung stehe, wod…