4Ob159/21t—OGH Entscheidung
29. März 2022
…der Substanz einen notwendigen, oder, zur Vermehrung noch fortdauernder Nutzungen einen nützlichen Aufwand gemacht, so gebührt ihm als Kondiktionenschuldner Aufwandersatz nach § 331 ABGB (RS0010232), und zwar der Ersatz nach dem gegenwärtigen Wert, insofern er den wirklich gemachten Aufwand nicht übersteigt. Der Ersatz des Aufwands ist daher zweifach begrenzt: Einerseits…