§ 318 Der Inhaber hat noch keinen Titel;
§ 318 Der Inhaber hat noch keinen Titel; — ABGB
§ 318 Der Inhaber hat noch keinen Titel; — ABGB
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12018044
Zuletzt nach Updates gesucht am
Dem Inhaber, der eine Sache nicht in seinem, sondern im Nahmen eines Andern inne hat, kommt noch kein Rechtsgrund zur Besitznahme dieser Sache zu.
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