BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und KindernSechster Abschnitt Annahme an Kindesstatt§ 192

§ 192Form; Eintritt der Wirksamkeit

In Kraft seit 01. Juli 2018
Up-to-date