1Ob264/07s—OGH Entscheidung
26. Februar 2008
…nichts zu tun hatte. Dass der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch eines Interzedenten nur gegen Aufwandersatz durchgesetzt werden könnte, ist dem Gesetz, insbesondere dem sinngemäß anzuwendenden § 1366 ABGB, nicht zu entnehmen; schon gar nicht kann die Vorauszahlung eines Geldbetrags gefordert werden, weshalb kein dem Gesetz entsprechendes Anbot der Widerbeklagten, Rechnung zu legen, vorliegt…