ABGB
Gliederung
Verträge zugunsten Dritter
7. Abschnitt Liquidation
§ 1251 Bedingungen
Die Bestimmungen über Bedingungen bei Verträgen sind auch auf Erbverträge anzuwenden.
§ 1251 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
…§ 1251. Die Bestimmungen über Bedingungen bei Verträgen sind auch auf Erbverträge anzuwenden.…
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