(1) Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung (BosB): automatisierte Betriebsweise von Dampfkesseln, die eine periodische Kontrolle der Funktion des Sicherheitssystems durch Dampfkesselwärter am Aufstellungsort des Kessels erforderlich macht. Bei dieser Betriebsweise muss sich der Dampfkesselwärter nicht ständig am Aufstellungsort des Dampfkessels aufhalten.
(2) Fernüberwachung: Der Betrieb mittels Fernüberwachung ist eine Betriebsweise, bei der sich der Dampfkesselwärter ständig an einem definierten Ort aufhält, der vom Aufstellungsort des Dampfkessels getrennt ist; dem Dampfkesselwärter das Eingreifen in die Betriebsweise des Dampfkessels jedoch jederzeit ermöglicht ist, um die Überwachung des Kesselbetriebes und das Bewahren des sicheren Zustandes zu gewährleisten.
(3) Kesselschutzsystem: Alle Einrichtungen, Geräte und sicherheitsbezogenen elektrische, elektronische und programmierbare elektronische Systeme, die den Dampfkessel innerhalb zulässiger Grenzen halten.
(4) Sachkundige: Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage sind, die Funktionssicherheit des Kesselschutzsystems oder der Wasseraufbereitung zu beurteilen und mit den für das Kesselschutzsystem oder der Wasseraufbereitung relevanten Vorschriften, Regeln der Technik und Herstellerangaben für Montage, Wartung und Betrieb vertraut sind.
Rückverweise
ABD-V · Automatisierter Betrieb von Dampfkesseln
§ 1 Geltungsbereich
…den Betrieb von Dampfkesseln ohne ständige Beaufsichtigung, 2. den Betrieb von Dampfkesseln mittels Fernüberwachung und 3. die Anforderungen an die Wasserqualität von Speise- und Kesselwasser von Dampfkesseln. (2) Für Dampfkessel mit niedrigem Gefahrenpotenzial gemäß § 5 Abs. 1 der Druckgeräteüberwachungsverordnung – DGÜW V, BGBl. II Nr. 420/2004, gelten…
Anl. 1
…ist regelmäßig, mindestens halbjährlich und zusätzlich bei schwerwiegenden Störungen, eine dafür sachkundige Person mit deren Überprüfung zu beauftragen. Als solche gelten Personen gemäß § 2 Abs. 4, welche Mitarbeiter von Herstellern von BosB Anlagen oder von diesen entsprechend ausgebildete und schriftlich ermächtigte andere Personen sind. Die halbjährliche Überprüfung muss sich auch auf die Sicherheitseinrichtungen und…