BundesrechtBundesgesetzeZweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028§ 2

§ 2Gemeinden, Städte, Sozialfonds, Sozialhilfeverbände

In Kraft seit 01. Januar 2025
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