§ 1
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach im Nominale von 729 207,43 Euro und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m. b.H. im Nominale von 1 234 834,29 Euro bestmöglich zu veräußern.
§ 2
Der Bundesminister für Finanzen wird weiters ermächtigt, die Forderungen aus den der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. gewährten Bundesdarlehen bestmöglich zu veräußern.
§ 3
Die Vorgänge auf Grund dieses Artikels sind von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben befreit.
§ 4
Mit der Vollziehung dieses Artikels ist der Bundesminister für Finanzen betraut.