§ 4 — Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H.
Rückverweise
Mit der Vollziehung dieses Artikels ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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