§ 3 — Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H.
Rückverweise
Die Vorgänge auf Grund dieses Artikels sind von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben befreit.
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