§ 1 Gegenstand der Förderung — Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1982
Rückverweise
Der Bund gewährt zur Förderung der Errichtung von 5 000 Wohnungen, deren Baubeginn in die Jahre 1982 und 1983 fällt, Zinsen- und Annuitätenzuschüsse zu Hypothekardarlehen, die zur Deckung der gesamten Baukosten aufgenommen werden.