§ 1 — Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen
Rückverweise
Zur Führung des Eisenbahnbuches über die bereits bestehenden burgenländischen Eisenbahnen mit Ausnahme der burgenländischen Strecke der Eisenbahnlinie Friedberg-Pinkafeld ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zuständig.