Die pauschalierten Überstunden- und Sonn- und Feiertagsvergütungen werden in Hundertsätzen des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für die nachgenannten Gruppen wie folgt festgesetzt:
A. für die Verwendungsgruppe B (Entlohnungsgruppe b):
1. nach Absolvierung der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe oder mit Dienstprüfung
a) Überstundenentschädigung 8,60%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung 1,53%
2. nach einer vierjährigen praktischen Tätigkeit als Sozialarbeiter
a) Überstundenentschädigung 10,57%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung 1,88%
3. nach einer achtjährigen praktischen Tätigkeit als Sozialarbeiter
a) Überstundenentschädigung 12,54%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung 2,22%
B. für die Verwendungsgruppe A (Entlohnungsgruppe a):
1. a) Überstundenentschädigung 13,41%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung 1,99%
2. nach einer vierjährigen praktischen Tätigkeit als Sozialarbeiter
a) Überstundenentschädigung 16,52%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung 2,45%
3. nach einer achtjährigen praktischen Tätigkeit als Sozialarbeiter
a) Überstundenentschädigung 19,62%
b) Sonn- und Feiertagsentschädigung 2,91%.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise