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ThemenGrundlagen des RechtsVerfassungsgrundsätze – Die Grundprinzipien unserer Demokratie

Verfassungsgrundsätze – Die Grundprinzipien unserer Demokratie

Die Säulen unserer Demokratie

GesetzeFinden.at

Redaktion

06. Dezember 2023

Recht 101


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Grundlagen des Rechts

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Die Verfassungsgrundsätze sind grundlegende Prinzipien, die von höchster rechtlichen Bedeutung sind. Sie dienen als Leitlinien für die Auslegung und Anwendung der Verfassung.

Die Grundprinzipien sind im B-VG (Bundesverfassungsgesetz) niedergeschrieben, welches die wichtigsten Angelegenheiten des Staates beinhaltet.

Bundesstaatliches Grundprinzip

Art 2 B-VG bestimmt Österreich als Bundesstaat. Das Land setzt sich aus neun eigenständigen Bundesländern zusammen, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen autonom agieren und eigene Gesetze erlassen können. Gemeinsam bilden diese Länder den Bundesstaat. Über den Bundesrat nehmen die Länder auch Einfluss auf die Gesetzgebung für das gesamte Land. Somit kommt es also zu einer politischen Aufteilung der politischen Macht zwischen Bund und Ländern. Siehe auch unseren Blog zur Bundesgesetzgebung!

Demokratisches Grundprinzip

Art 1 B-VG legt fest, dass Österreich eine demokratische Republik ist, in der das Recht vom Volk ausgeht. Das demokratische Prinzip beinhaltet zwei zentrale Aspekte:

  • Staatsinstitutionen und Amtsträger müssen jede ihrer Entscheidungen gegenüber allen Bürgern verantworten. Das heißt, staatliches Verhalten muss transparent und verantwortungsbewusst sein, ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen.

  • Die politische Freiheit aller Bürger zu sichern. Jeder soll frei an Meinungsbildung und Wahlen teilnehmen können und die Möglichkeit haben, selbst politisch aktiv zu werden.

Liberales Grundprinzip

Dieses Grundprinzip garantiert der individuellen Person bestimmte Rechte, in die der Staat nicht oder nur sehr schwer eingreifen kann. Beispiele sind der Schutz vor willkürlicher Festnahme und die Meinungsfreiheit.

Rechtsstaatliches Grundprinzip

Hier geht es um das Verhältnis zwischen individuellen Personen und dem Staat. Die Ausübung von Macht durch individuelle Personen mittels Willkür und Gewalt wird durch die verbindliche Autorität des Rechts ersetzt. Im Rechtsstaat ist dies ausschließlich dem Staat gestattet. Die Handlungsbefugnis ist natürlich strikt auf das beschränkt, was durch bestehende Rechtsvorschriften erlaubt ist – keinesfalls darüber hinaus (auch Legalitätsprinzip genannt). Der Rechtsstaat setzt sich selbst klare Schranken für die Ausübung staatlicher Macht und etabliert Verfahrensregeln für sämtliche Handlungen. Dies trägt dazu bei, eine gerechte, transparente und rechtsstaatliche Grundlage für das Handeln des Staates zu gewährleisten.

Gewaltentrennendes Grundprinzip

Hier geht es um die organisatorische Trennung der Staatsgewalt in die Gesetzgebung (Legislative), Gerichtsbarkeit (Judikative) und Verwaltung (Exekutive). Der Zweck dahinter ist es, einem möglichen Machtmissbrauch entgegenzuwirken. Diese Aufteilung ist aber noch nicht gut genug, dazu tritt ein sogenanntes “check and balances” zwischen den Staatsgewalten hinzu, wie zum Beispiel dem Misstrauensvotum. Siehe auch unseren Blogpost zum Misstrauensvotum!

Republikanisches Grundprinzip

Österreich ist eine Republik, das heißt, das Staatsoberhaupt (das Amt der Bundespräsidentschaft) wird vom Volk gewählt. Das republikanische Grundprinzip begrenzt die Macht dieser Spitzenposition mit einer Funktionsdauer von 6 Jahren (eine Wiederwahl möglich) und der Möglichkeit, sowohl politisch als auch rechtlich belangt zu werden, wegen ordnungswidriger Amtsführung.

All das unterscheidet uns also vor allem von einer Monarchie, in der das Königsamt oft aufgrund von Erbfolge unverändert in einer Familienlinie bleibt.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass diese Grundbausteine die Basis unserer Gesellschaft darstellen und man diese nicht als selbstverständlich ansehen sollte. Siehe auch unsere Kurzgeschichte über die Entwicklung der Grundrechte!

Weiterführende Quellen für Interessierte:

  • Grundlagen der Verfassung – Parlament Österreich

  • Verfassungsrecht – Verwaltungsakademie des Bundes

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