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Bundesgesetzgebung: So entsteht ein neues Gesetz

Bundesgesetzgebung: So entsteht ein neues Gesetz

Vom Gesetzesantrag bis zur Kundmachung. Was du über die Bundesgesetzgebung wissen solltest 🤔💡

GesetzeFinden.at TeamGesetzeFinden.at
Jus-Studium
Recht 101
27. Juli 2023

Bei der Entstehung von Gesetzen auf österreichischer Bundesebene spielen verschiedene Aspekte eine wichtige Rolle. Zunächst einmal handelt es sich bei Bundesverfassungsgesetzen um Gesetze, die (Teil-)Änderungen an der Verfassung vornehmen und somit eine besondere Gewichtung haben. Bundesgesetze hingegen gelten für das gesamte Bundesgebiet und werden in spezifischen Bereichen des staatlichen Handelns erlassen.

Wer kann ein Gesetz vorschlagen?

Regierungsvorlagen

Regierungsvorlagen sind Gesetzesvorschläge, die von der Regierung eingebracht werden. Sie werden in der Regel von den Ministerien vorbereitet und anschließend vom Ministerrat einstimmig beschlossen. Regierungsvorlagen werden oft zu wichtigen politischen Themen oder zur Umsetzung von Regierungsprogrammen eingebracht. Nach der Einbringung der Regierungsvorlage in den Nationalrat kann diese ausschließlich vor der Nationalratsabstimmung geändert oder widerrufen werden. Ein Gesetzgebungsverfahren wird meistens durch eine Regierungsvorlage eingeleitet.

Volksbegehren

Ein Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie, bei dem Bürger eine gesetzliche Regelung vorschlagen können. Um ein Volksbegehren einzuleiten, müssen in Österreich mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen gesammelt werden, sind diese erreicht, so kann ein Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens gestellt werden. Um ein Gesetzgebungsverfahren einleiten zu können, braucht ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften von stimmberechtigten Bürgern. Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist und die erforderliche Unterschriftenzahl erreicht wird, wird der Vorschlag dem Nationalrat vorgelegt. Das Volksbegehren kann zwar ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, besitzt aber keinerlei rechtliche Bindung, das heißt der Nationalrat berät darüber, ob es Sinn macht, das Begehren umzusetzen. Er muss dies jedoch nicht tun, wenn er der Ansicht ist, dass der Antrag keine rechtliche Relevanz besitzt.

Antrag von Nationalratsabgeordneten

Nationalratsabgeordnete haben auch das Recht, Gesetzesanträge einzubringen. Diese können einzelne Abgeordnete oder Gruppen von Abgeordneten sein. So wird zum Beispiel ein Antrag, der von mindestens fünf Abgeordneten gestellt wird, auch als “Initiativantrag” bezeichnet. Diese Anträge können verschiedene Themenbereiche abdecken und dienen dazu, spezifische politische Anliegen oder Anregungen zur Gesetzgebung vorzubringen. Die Abgeordneten stellen ihre Anträge während der Nationalratssitzungen vor und bringen sie zur Diskussion und Abstimmung.

Gesetzesinitiative vom Bundesrat

Auch der Bundesrat hat in Österreich die Möglichkeit, Gesetzesinitiativen vorzubringen. Wenn ein Drittel der Bundesratsmitglieder oder der Bundesrat im Mehrheitsbeschluss sich dazu entschließen, können sie Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen. Diese Anträge durchlaufen dann den gesamten Prozess der Bundesgesetzgebung.


Entstehung von Bundesgesetzen

Nachdem ein Gesetzesentwurf für ein Gesetz auf Bundesebene im Nationalrat eingereicht wurde, durchläuft er den Gesetzgebungsprozess, der in den meisten Fällen drei Lesungen umfasst.

In der ersten Lesung wird der Gesetzesentwurf im Nationalrat vorgestellt und den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben. Es findet eine allgemeine Diskussion über den Entwurf statt, bei der Fragen gestellt, Anmerkungen gemacht und Meinungen geäußert werden können. Während dieser Lesung werden normalerweise keine detaillierten Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen.

Die zweite Lesung beinhaltet eine detaillierte Diskussion des Gesetzesentwurfs im Nationalrat. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, den Entwurf genauer zu prüfen und Änderungen oder Ergänzungen vorzuschlagen. Es werden Debatten und Abstimmungen über einzelne Artikel oder Abschnitte des Entwurfs abgehalten. In dieser Phase können umfassendere Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen werden.

Die dritte Lesung ist die abschließende Abstimmung über den Gesetzesentwurf im Nationalrat. Hier haben die Abgeordneten die Möglichkeit, eine endgültige Debatte zu führen und ihre endgültige Entscheidung zu treffen. Der Gesetzesentwurf kann erneut diskutiert oder angepasst werden, bevor die Abgeordneten über die Annahme des Bundes(verfassungs)gesetzes abstimmen. Es ist wichtig anzumerken, dass für die Annahme des Gesetzes bestimmte Quorenregelungen erfüllt sein müssen.

Bei den Quoren handelt es sich um sogenannte Präsens- und Konsensquoren, diese definieren ganz genau wie viele Abgeordnete präsent sein müssen und wie viele von ihnen dem Gesetzesentwurf zustimmen müssen. Bei einem Bundesverfassungsgesetz gelten besonders strenge Bestimmungen, z.B. bei der Abstimmung zu einem Verfassungsgesetz muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein und 2/3 dieser dem Entwurf auch zustimmen. Wird hingegen zu einem einfachen Bundesgesetz abgestimmt, so muss bei einem Präsensquorum von 1/3 der Abgeordneten mehr als die Hälfte dem Entwurf zustimmen.

Im Übrigen muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden, wenn es sich um eine Gesamtänderung der Verfassung handelt. Handelt es sich jedoch bloß um eine Teiländerung der Verfassung oder eine Abstimmung zu einem Gesetzesbeschluss, so kann diese auf Ansuchen einer bestimmten Anzahl an Mitgliedern des National- oder Bundesrates erfolgen. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist rechtlich verbindlich.

Nach der Zustimmung des Nationalrats wird der Gesetzesentwurf an den Bundesrat weitergeleitet, wo er erneut geprüft und diskutiert wird. Der Bundesrat kann den Entwurf billigen, Änderungen vorschlagen oder einen aufschiebenden Einspruch mit Begründung (suspensives Veto) gegen bestimmte Teile des Gesetzes einlegen. Sollte der Bundesrat ein Veto einlegen, so kann der Nationalrat erneut abstimmen (Beharrungsbeschluss) und das Gesetz, trotz des Vetos verabschieden. Letztendlich wird der Entwurf angenommen, wenn er sowohl die Zustimmung des Nationalrats als auch des Bundesrats erhalten hat.

Der Bundeskanzler legt nun den Beschluss dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor, dieser prüft das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes. Erachtet er das Zustandekommen des Gesetzes als rechtens, so unterzeichnet er dieses und der Bundeskanzler zeichnet seine Unterschrift gegen, was so viel bedeutet wie er beglaubigt die Unterschrift vom Bundespräsidenten. Der Bundeskanzler hat anschließend die Aufgabe, das Gesetz offiziell im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Das Gesetz tritt mit dem folgenden Tag der Kundmachung in Kraft, sofern kein anderes Datum für das Inkrafttreten im Gesetz festgelegt wird.


Der Gesetzgebungsprozess ist nicht nur lang und streng, sondern vor allem transparent, denn es ist oberste Priorität, dass allen Bürgern von Österreich als wichtiger Teil der Demokratie stets Einsicht in die Entstehung unserer Gesetze gewährt wird.

Wenn du mehr über die Entstehung von Bundesgesetzen erfahren willst, sieh' dir auch den Blog zu diesem Thema von oesterreich.gv.at an: Der Weg der Bundesgesetzgebung.