ORF-Beitrag statt GIS-Gebühr
Alles was du über das aktualisierte ORF-Gesetz wissen musst
GesetzeFinden.at
Redaktion
Femininum
Worin liegt der rechtliche Unterschied?
23. April 2025
·Legal-Tech
Mission
Vor ziemlich genau 2 Jahren ging unsere Plattform GesetzeFinden.at live. Und weil Jubiläen gefeiert gehören, nehmen wir euch mit auf unseren Rückblick ins Jahr 2024…
01. April 2025
·Update
Bereits seit Längerem arbeiten wir an diesem Update – mit Freude teilen wir euch mit, dass GesetzeFinden.at nun noch umfangreicher ist als bisher!
26. Dezember 2024
·News
Neugierig welche Paragrafen am meisten aufgerufen wurden? 👀
10. Dezember 2024
·Update
Seit knapp 1.5 Jahren vereinfachen wir mit GesetzeFinden.at den Zugang zum Recht - nun freut es uns eines der bisher umfangreichsten Plattform-Updates zu verkünden.
Seit dem 01.01.2024 ist keine GIS-Gebühr mehr zu entrichten, sondern der neue ORF-Beitrag. Das aktualisierte ORF-Gesetz führt eine Abgabe für jeden Haushalt ein, wenn mehrere Personen in einer Wohnung Hauptwohnsitz gemeldet sind, muss der Beitrag nur mehr einmal gezahlt werden—gemäß §3 Abs 2 letzter Satz ORF-Beitrags-Gesetz. Diese gilt unabhängig davon, ob Empfangsgeräte (Fernseher, TV, Radio,…) vorhanden sind oder nicht.
Einkommensschwache Haushalte können weiterhin von der Abgabe befreit werden gemäß §47 Fernmeldegebührengesetz. Die Befreiung erstreckt sich dann auf alle im Haushalt wohnenden Personen.
Berechne anhand des Befreiungsrechners ob du die Voraussetzungen der Befreiung erfüllst oder du füllst das Formular aus.
Der ORF-Beitrag ist auf 15,30€ pro Haushalt festgelegt, die Höchstgrenze also gemäß §13 Abs 19 Z2 ORF-Gesetz. Für Nebenwohnsitze fällt kein Beitrag an.
Neu ist auch, dass das Gesetz dem ORF die Einrichtung eines digitalen Kinderkanals und einer Streamingplattform erlaubt. Diese Plattform soll gemäß §4e ORF-Gesetz ein qualitativ hochstehendes und pädagogisch wertvolles Angebot bereitstellen.