BlogORF-Beitrag statt GIS-Gebühr

ORF-Beitrag statt GIS-Gebühr

Alles was du über das aktualisierte ORF-Gesetz wissen musst

GesetzeFinden.at

Redaktion

Femininum

Seit dem 01.01.2024 ist keine GIS-Gebühr mehr zu entrichten, sondern der neue ORF-Beitrag. Das aktualisierte ORF-Gesetz führt eine Abgabe für jeden Haushalt ein, wenn mehrere Personen in einer Wohnung Hauptwohnsitz gemeldet sind, muss der Beitrag nur mehr einmal gezahlt werden—gemäß §3 Abs 2 letzter Satz ORF-Beitrags-Gesetz. Diese gilt unabhängig davon, ob Empfangsgeräte (Fernseher, TV, Radio,…) vorhanden sind oder nicht.


Was du wissen solltest

Befreiungen

Einkommensschwache Haushalte können weiterhin von der Abgabe befreit werden gemäß §47 Fernmeldegebührengesetz. Die Befreiung erstreckt sich dann auf alle im Haushalt wohnenden Personen.

Wie kann ich eine Befreiung beantragen?

Berechne anhand des Befreiungsrechners ob du die Voraussetzungen der Befreiung erfüllst oder du füllst das Formular aus.

Höhe des ORF-Beitrags

Der ORF-Beitrag ist auf 15,30€ pro Haushalt festgelegt, die Höchstgrenze also gemäß §13 Abs 19 Z2 ORF-Gesetz. Für Nebenwohnsitze fällt kein Beitrag an.

Pädagogisches Angebot

Neu ist auch, dass das Gesetz dem ORF die Einrichtung eines digitalen Kinderkanals und einer Streamingplattform erlaubt. Diese Plattform soll gemäß §4e ORF-Gesetz ein qualitativ hochstehendes und pädagogisch wertvolles Angebot bereitstellen.