WWFSG 1989
Neben der Förderung nach § 3 kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 500 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche für tatsächlich angefallene Baukosten gemäß § 1 gewährt werden, wenn die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber keinen Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 Abs. 1 WWFSG 1989 begehrt.
§ 7a WWFSG 1989 · WWFSG 1989 · Neubauverordnung 2007
§ 7a Förderung der Errichtung von Mietwohnungen ohne Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 WWFSG 1989
…für tatsächlich angefallene Baukosten gemäß § 1 gewährt werden, wenn die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber keinen Finanzierungsbeitrag gemäß § 69 Abs. 1 WWFSG 1989 begehrt.…
§ 7b Förderung der Errichtung von Mietwohnungen in System- und Leichtbauweise
…der Mietzinsbildung zumindest ein Fixbetrag von 600 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche gemäß § 62 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 WWFSG 1989 zugrunde gelegt wird. (2) Sollte das Gebäude gemäß § 71 oder § 71c Bauordnung für Wien nur für eine bestimmte Zeit bewilligt…
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