TPBBO 2020
Gliederung
2. Abschnitt Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw – Taxi
§ 9 § 9
Der Lenker hat jederzeit Wechselgeld in ausreichender Höhe mitzuführen, sodass es ihm möglich ist, Geldscheine bis 50,– Euro wechseln zu können.
§ 9 TPBBO 2020 · TPBBO 2020 · Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2020, Tiroler
…§ 9 Wechselgeld Der Lenker hat jederzeit Wechselgeld in ausreichender Höhe mitzuführen, sodass es ihm möglich ist, Geldscheine bis 50,– Euro wechseln zu können.…
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