TPBBO 2020
Gliederung
2. Abschnitt Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw – Taxi
§ 6 § 6
Im Fahrzeug sind der Name und der Standort des Gewerbeinhabers für den Fahrgast gut sichtbar anzubringen.
§ 6 TPBBO 2020 · TPBBO 2020 · Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2020, Tiroler
…§ 6 Anbringung im Fahrzeug Im Fahrzeug sind der Name und der Standort des Gewerbeinhabers für den Fahrgast gut sichtbar anzubringen.…
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