(1) Als Grundlage für die Prüfung eines Ansuchens um Wohnbeihilfe sind vorzulegen:
1. das Ansuchen (Formblatt) vollständig ausgefüllt und unterfertigt;
2. die Einkommensnachweise gemäß § 15 S.WFG 2025;
3. die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises;
4. zu Kontrollzwecken auf Anforderung:
a) Unterlagen zum Verrechnungskonto des Vermieters;
b) eine Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug von Familienbeihilfe;
c) Scheidungsurteil oder -vergleich samt Vermögensauseinandersetzung;
d) Behindertenausweis;
e) Bestätigung über die Höhe des Pflegegeldes.
(2) Bei Ansuchen um erweiterte Wohnbeihilfe sind – sofern es sich um kein Objekt mit auslaufendem Fördervertrag handelt (§ 34 Abs 4 S.WFG 2025) – zusätzlich zu Abs 1 vorzulegen:
1. der Mietvertrag;
2. zu Kontrollzwecken auf Anforderung:
a) eine Bankbestätigung (Formblatt);
b) eine Haushaltsbestätigung;
c) eine Bestätigung über die Ausstattungskategorie (§ 15a MRG);
d) ein Nachweis über die Größe der Wohnnutzfläche (zB Bestätigung des Vermieters, Plan);
e) eine Mietzinsvorschreibung aufgeschlüsselt gemäß § 15 MRG.
(3) Werden die als Grundlage festgesetzten Unterlagen nicht vorgelegt, ist das Ansuchen jedenfalls abzulehnen.
Rückverweise
S.WFV 2025 · Wohnbauförderungsverordnung 2025
§ 16 Auszahlung des Zuschusses
…c) Vorlage der Endabrechnung, d) Vorlage aller Mietverträge in Kopie, ausgenommen bei Bauvereinigungen, die dem WGG unterliegen, und e) Nachweis, dass eine Bankgarantie (§ 26 Abs 2 S.WFG 2025) in Höhe des Finanzierungsbeitrages bei Einräumung einer Kauf-Option an den Mieter oder einen Treuhänder übergeben wurde. Bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, juristischen Personen im Alleineigentum der…
§ 26 Unterlagen
…die Prüfung eines Ansuchens um Wohnbeihilfe sind vorzulegen: 1. das Ansuchen (Formblatt) vollständig ausgefüllt und unterfertigt; 2. die Einkommensnachweise gemäß § 15 S.WFG 2025; 3. die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises; 4. zu Kontrollzwecken auf Anforderung: a) Unterlagen zum Verrechnungskonto des Vermieters; b) eine Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug…