§ 21 In- und Außerkrafttreten novellierter Bestimmungen; Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 01. Mai 2020
Up-to-date
(1) Das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 18a bis 18h in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 56/2020 treten mit 1. Mai 2020 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 15. Mai 2020 treten außer Kraft:
1. § 18a Abs 1;
2. die §§ 18b bis 18h und die diese betreffenden Zeilen des Inhaltsverzeichnisses.
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