Für Zusatzkräfte werden die folgenden Kurse oder Ausbildungen als Schulungen in den Grundlagen der Elementarpädagogik anerkannt:
1. der Lehrgang des Wirtschaftsförderungsinstituts „Helferin für Kindergarten, Krabbelgruppen und Co.- Schulung in den Grundlagen der Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 136 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 40 Stunden;
2. der Lehrgang der BFI Salzburg BildungsGmbH „Lehrgang Pädagogische Zusatzkraft“ im Ausmaß von 123 Unterrichtseinheiten, sowie ein Praktikum von 80 Stunden, davon 16 Stunden Projekt;
3. die dreijährige Ausbildung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAFEP).
4. die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft in der Elementarbildung“ der Landwirtschaftlichen Fachschule Winklhof;
5. die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft“ der Schule für medizinisch-kaufmännische Berufe, ABZ St. Josef, im Ausmaß von 142 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 90 Stunden.
Rückverweise
S. KBBVO · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019
§ 33 § 33
…Das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 16b, 16c 18a, 18b, 18c und 18d in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 88/2025 treten mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft…
§ 31 § 31
…Die §§ 16b und 16c in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 66/2023 treten rückwirkend mit 1. September 2023 in Kraft.…