S. KBBVO
Gliederung
1. Abschnitt Institutionelle Einrichtungen
3. Unterabschnitt Personal
§ 16b Anerkannte Schulungen für Zusatzkräfte
Für Zusatzkräfte werden die folgenden Kurse oder Ausbildungen als Schulungen in den Grundlagen der Elementarpädagogik anerkannt:
1. der Lehrgang des Wirtschaftsförderungsinstituts „Helferin für Kindergarten, Krabbelgruppen und Co.- Schulung in den Grundlagen der Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 136 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 40 Stunden;
2. der Lehrgang der BFI Salzburg BildungsGmbH „Lehrgang Pädagogische Zusatzkraft“ im Ausmaß von 123 Unterrichtseinheiten, sowie ein Praktikum von 80 Stunden, davon 16 Stunden Projekt;
3. die dreijährige Ausbildung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAFEP).
4. die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft in der Elementarbildung“ der Landwirtschaftlichen Fachschule Winklhof;
5. die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft“ der Schule für medizinisch-kaufmännische Berufe, ABZ St. Josef, im Ausmaß von 142 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 90 Stunden.
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