§ 31 § 31
In Kraft seit 28. September 2023
Up-to-date
Die §§ 16b und 16c in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 66/2023 treten rückwirkend mit 1. September 2023 in Kraft.
Rückverweise
S. KBBVO · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019
§ 16c Personal in Zeiten schwerwiegenden Fachkräftemangels
…AuBG einem absolvierten Lehramtsstudium entspricht und die Person im Zeitpunkt der Anstellung eine vierwöchige Praxiszeit in der entsprechenden Organisationsform aufweist. Die Bestimmungen der § 31 Abs 8 und 9 S. KBBG sind zu erfüllen. Bei einem Mangel an pädagogischen Fachkräften in Kindergartengruppen können diese Personen auch dort zeitlich…