(1) Institutionelle Einrichtungen haben die Aufgabe, das Kind
1. durch eine inklusive Haltung in seiner Entwicklung individuell zu unterstützen und in seiner Selbst-, Lern-, Sozial- und Sachkompetenz zu fördern und zu stärken; und
2. unter besonderer Berücksichtigung des Spiels durch eine seinem Entwicklungsstand entsprechende und zeitgemäße Bildungsarbeit zu fördern.
(2) Diese Aufgaben sind in ganzheitlicher Weise umzusetzen, indem
1. auf das Wohlbefinden und die Gesundheit des Kindes geachtet wird,
2. die Fähigkeiten des eigenständigen Denkens und Handelns des Kindes gefördert wird,
3. die Neugierde und der Forschergeist des Kindes unterstützt werden,
4. die kognitiven, sprachlichen, motorischen, sozialen, emotionalen, musischen und kreativen Fähigkeiten des Kindes zur Entfaltung gebracht werden,
5. auf die Entwicklung grundlegender ethischer Werte und die kulturelle und religiöse Vielfalt der Kinder Bedacht genommen und
6. das Kind in seinen individuellen Transitionsprozessen begleitet wird.
Rückverweise