LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Wolfsmanagementverordnung 2025§ 5

§ 5§ 5Maßnahmen bei Schadwölfen zum Schutz, zur Abwendung von Übergriffen auf und zur Verhütung erheblicher Schäden an Nutztier- und Farmwildbeständen, zur Schau gestellten Tieren und Hunden

In Kraft bis 30. Juni 2028
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